Bei offenporigem Asphalt handelt es sich um eine besondere Form der Asphaltdeckschicht, die einen sehr hohen Hohlraumgehalt (mind. 22 Vol.-%) aufweist.  Hierdurch wird ein Versickern des Oberflächenwassers ermöglicht. Außerdem werden Lärmemissionen aufgrund von Rollgeräuschen verringert.

Um den hohen Hohlraumgehalt zu erreichen, muss bei den Splittkörnern ein Mindestanteil von 85 M.-% > 2 mm vorliegen. Als Bindemittel werden hochpolymermodifizierte Bitumen verwendet.

Studien haben gezeigt, dass sich der Lärmpegel des Verkehrs durch den Einsatz von offenporigem Asphalt deutlich senken lässt. Lärmschutzwände können so geringer dimensioniert und damit kostengünstiger hergestellt werden. Daneben werden bei Nässe Sprühfahnen weitestgehend vermieden, die Gefahr des Aquaplanings wird deutlich herabgesetzt.

Offenporige Asphalte werden auch gezielt zur Entwässerung eingesetzt. In diesem Fall werden sie als „Dränasphalt“ oder „Wasserdurchlässiger Asphalt“ bezeichnet und mit der Kennzeichnung „WDA“ versehen. Neben der Asphaltdeckschicht wird bei Dränasphaltanwendungen auch die Asphalttragschicht wasserdurchlässig hergestellt.

Spezifische Anforderungen entnehmen Sie dem Merkblatt für den Bau offenporiger Asphaltdeckschichten, FGSV Verlag GmbH und der ZTV Asphalt-StB 07/13, Kapitel 3.10, FGSV Verlag GmbH. Für Dränasphalte steht das Merkblatt für versickerungsfähige Verkehrsflächen, FGSV Verlag GmbH, zur Verfügung. Halbstarre Deckschichten sind im Merkblatt für Halbstarre Deckschichten, FGSV Verlag GmbH, beschrieben.